Big Brother heißt Spock

Big Brother hat einen Namen. Er heißt Spock. spock.com ist eine neue Suchmaschine für Personen, die in Kürze aktiv wird (bisher in der Beta-Phase). Der Gründer Jay Bhatti hat das unbescheidene Ziel: „Wir wollen ein Profil von jedem Menschen dieser Welt anlegen“ (Die Menschheit auf dem Online-Präsentierteller).

Spock steckt seine spitzen Ohren Nase in bereits vorhandene Profile auf sozialen Netzwerkplattformen, z.B. Facebook oder Myspace. Meine Infos hat er aus LinkedIn (nicht aus XING, dabei ist XING für mich viel wichtiger). Die gefundenen Personenprofile werden mit Tags versehen.

Für die Bewertung des Dienstes sind zwei Fragen zu stellen:

  1. Ist spock.com nützlich?
  2. Ist spock.com gefährlich?

Nun, was kann spock.com? Man kann einen Namen eingeben, und bekommt eine Liste mit den Personen, die diesen Namen tragen. Oder man sucht nach Tags und man bekommt eine Liste von Personen, die mit diesen Tags versehen sind, usw. Eine Suche nach „Blogger“ in „Germany“ ergibt heute 28 Treffer. Inhaltlich in Ordnung, soweit ich das beurteilen kann.

spockam243.bmpDie Qualität vieler Suchergebnisse lässt allerdings zu wünschen übrig. Es finden sich eine Menge Fakes, z.B. die Suche nach „Angela Merkel“ bringt das Profil der Kanzlerin, aber auch Profile, die behaupten „Bin kanzler!! ihr nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!” oder “I’m the german chancellor. It’s a hard job day by day, but I like it!”. Und das Profil von Klaus Kleinfeld gibt es zweimal. Und scheinbar gibt es keine weiblichen CEOs in Deutschland. Schade ;o)

Fazit: Es muss sich erst noch zeigen, wie nützlich diese Suchmaschine ist.

Und ist spock.com gefährlich? Auf den ersten Blick greift spock.com nur auf solche Informationen zu, die frei im Internet auffindbar sind. Für die Informationen, die automatisch aus Social Networking Plattformen gezogen werden, mag das zutreffen. Aber es werden auch Personen erfasst, die sich nicht auf Social Networking Plattformen eingetragen haben. Und die gespeicherten Infos über Personen können von Nutzern bearbeitet werden. Hier wird es kritisch.

Nicht nur kann man sein eigenes Profil bearbeiten, sondern auch das anderer Leute. Angemeldete Nutzer können Tags hinzufügen oder abstimmen, ob die Tags zutreffend sind. Aber „anders als in der Wikipedia, wo bereits bekannt ist, dass man Einträge über Personen z. B. durch überprüfen der Bearbeitungshistorie auf Plausibilität überprüfen sollte, muss sich eine solche Kultur bei Spock-Profilen erst noch etablieren“ (Wikipedia). Unsinnmachern und Manipulatoren sind Tor und Tür geöffnet. Der Dienst „vereinfacht die Diffamierung“ (Markus Beckedahl im Interview bei ZEIT Zünder).

Es ist ein Phänomen: Während wir früher protestiert haben, wenn eine harmlose Volkszählung anstand, so geben wir heute freiwillig alle möglichen Informationen über uns im Internet preis. Und spock.com fasst die Infos ganz bequem zusammen. Besonders kritisch sehen Datenschützer die Adressbuch-Funktion: Man kann eigene Kontakte als Favoriten kennzeichnen, wenn man spock.com seine E-Mail-Adressen und Passwörter für E-Mail Postfächer gibt (Yahoo, Gmail etc.). spock.com loggt sich dann mit den Zugangsdaten des Users ein, um dessen Kontakte zu scannen.

Fazit: Zunächst sollte man sich generell bewusst sein, dass Informationen, die man offen in’s Internet stellt, jedem zugänglich sind, auch dem Chef oder Personalentscheidern. Bezüglich spock.com sehe ich diese Handlungsmöglichkeiten:

  1. Sein Profil löschen lassen (aber: „Die Macher von Spock geben unumwunden zu, dass sie auf Wunsch nur Profile löschen, wenn sie auch woanders, etwa in sozialen Netzwerken wie Xing, nicht mehr öffentlich zugänglich sind. Denn wenn die Daten in der Ursprungsquelle nicht gelöscht sind, können sie auf Spock.com jederzeit wieder auftauchen“, stern.de). Oder
  2. Sein Profil im Auge behalten und ggf. bearbeiten. Und
  3. Keine Passwörter für E-Mail Postfächer preisgeben.

Telemediengesetz ist relevant für Blogger

Aus einer Meldung der tagesschau.de zum Telemediengesetz (TMG):

Blogger werden zu Journalisten

Auch für Blogger ändert sich etwas durch das neue Telemediengesetz. Einige von ihnen werden nämlich künftig rechtlich wie Journalisten behandelt. Jeder, der eine Internetseite betreibt, die „nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“ dient, muss zukünftig nicht nur ein Impressum auf seiner Seite platzieren. Handelt es sich um ein „journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot“, müssen die Autoren sogar die gleichen Sorgfaltspflichten erfüllen, die bereits jetzt für tagesschau.de und andere Nachrichtenseiten gelten. Ihre Betreiber sind künftig dazu verpflichtet, alle Einträge auf der Webseite auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Sie können zudem zu Gegendarstellungen verdonnert werden oder eine saftige Abmahnung erhalten, wenn Werbung und redaktioneller Inhalt vermischt werden.

Doch bereits jetzt streiten Rechtsexperten darüber, wo in Zeiten von Web 2.0 die Trennlinie zwischen journalistischen und privaten Telemedien verläuft. Muss ein privates Blog, in dem zwischen Urlaubserlebnissen und Buchrezensionen auch Beiträge zur Bundestagswahl erscheinen, nach journalistischen Maßstäben bewertet werden? Gerichte werden das von Fall zu Fall entscheiden müssen. Dabei könnte ausschlaggebend sein, ob die Internetseite „gewerblich“ betrieben wird, ob der Autor mit ihr also Geld verdient. Und dazu reicht schon eine einzige Google-Adwords-Anzeige.

Blogs sind als Medien vergleichbar mit tagesschau.de? Blogger sind Journalisten? Da fällt mir wieder ein, was BSE heißt: Behördliche Spongiforme Enzephalopathie (Achtung Satire! Im Sinne der Satirekennzeichnungsverordnung).

Wann ist ein Blog „journalistisch-redaktionell gestaltet“?

Wann handelt es sich um den „Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit“? Nur dann, wenn der Dienst gegen Entgelt angeboten wird, oder auch dann, wenn jemand Google-Ads schaltet? Oder, wenn es sich um ein Corporate Blog handelt?

Und diese Fragen sollen nun Gerichte entscheiden?

Die rechtliche Ausgestaltung der Internet-Wirtschaft und der Internet-Öffentlichkeit stellt unsere Volksvertreter vor eine Herausforderung, der sie scheinbar nicht gewachsen sind. Marcel Bartels befürchtet in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestages, dass das TMG „halbseidenen Juristen neue lukrative Geschäftsfelder für die Abzocke mit irrsinnig teuren Abmahnungen eröffnen wird“. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg) kommentiert: „Die Legislative offenbart damit erneut anschaulich, wie schon zuletzt im Fernabsatzrecht, ihre Inkompetenz, die tatsächlich wichtigen Probleme des Online-Rechts zu lösen“. tagesschau.de zitiert Markus Beckedahl: „Die Bundesregierung hat im aktuellen Gesetzgebungsverfahren wenig Kompetenz für Internet-Fragen gezeigt. Ich glaube, in den oberen Ebenen der Ministerien befindet sich keiner, der das Internet wirklich verstanden hat“. Eigentlich traurig, kann aber auch Unterhaltungswert haben, z.B. wenn die Union das TMG kommentiert.

Was uns betrifft, wir halten die Augen auf und machen weiter wie bisher.