Telemediengesetz ist relevant für Blogger

Aus einer Meldung der tagesschau.de zum Telemediengesetz (TMG):

Blogger werden zu Journalisten

Auch für Blogger ändert sich etwas durch das neue Telemediengesetz. Einige von ihnen werden nämlich künftig rechtlich wie Journalisten behandelt. Jeder, der eine Internetseite betreibt, die „nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“ dient, muss zukünftig nicht nur ein Impressum auf seiner Seite platzieren. Handelt es sich um ein „journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot“, müssen die Autoren sogar die gleichen Sorgfaltspflichten erfüllen, die bereits jetzt für tagesschau.de und andere Nachrichtenseiten gelten. Ihre Betreiber sind künftig dazu verpflichtet, alle Einträge auf der Webseite auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Sie können zudem zu Gegendarstellungen verdonnert werden oder eine saftige Abmahnung erhalten, wenn Werbung und redaktioneller Inhalt vermischt werden.

Doch bereits jetzt streiten Rechtsexperten darüber, wo in Zeiten von Web 2.0 die Trennlinie zwischen journalistischen und privaten Telemedien verläuft. Muss ein privates Blog, in dem zwischen Urlaubserlebnissen und Buchrezensionen auch Beiträge zur Bundestagswahl erscheinen, nach journalistischen Maßstäben bewertet werden? Gerichte werden das von Fall zu Fall entscheiden müssen. Dabei könnte ausschlaggebend sein, ob die Internetseite „gewerblich“ betrieben wird, ob der Autor mit ihr also Geld verdient. Und dazu reicht schon eine einzige Google-Adwords-Anzeige.

Blogs sind als Medien vergleichbar mit tagesschau.de? Blogger sind Journalisten? Da fällt mir wieder ein, was BSE heißt: Behördliche Spongiforme Enzephalopathie (Achtung Satire! Im Sinne der Satirekennzeichnungsverordnung).

Wann ist ein Blog „journalistisch-redaktionell gestaltet“?

Wann handelt es sich um den „Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit“? Nur dann, wenn der Dienst gegen Entgelt angeboten wird, oder auch dann, wenn jemand Google-Ads schaltet? Oder, wenn es sich um ein Corporate Blog handelt?

Und diese Fragen sollen nun Gerichte entscheiden?

Die rechtliche Ausgestaltung der Internet-Wirtschaft und der Internet-Öffentlichkeit stellt unsere Volksvertreter vor eine Herausforderung, der sie scheinbar nicht gewachsen sind. Marcel Bartels befürchtet in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestages, dass das TMG „halbseidenen Juristen neue lukrative Geschäftsfelder für die Abzocke mit irrsinnig teuren Abmahnungen eröffnen wird“. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg) kommentiert: „Die Legislative offenbart damit erneut anschaulich, wie schon zuletzt im Fernabsatzrecht, ihre Inkompetenz, die tatsächlich wichtigen Probleme des Online-Rechts zu lösen“. tagesschau.de zitiert Markus Beckedahl: „Die Bundesregierung hat im aktuellen Gesetzgebungsverfahren wenig Kompetenz für Internet-Fragen gezeigt. Ich glaube, in den oberen Ebenen der Ministerien befindet sich keiner, der das Internet wirklich verstanden hat“. Eigentlich traurig, kann aber auch Unterhaltungswert haben, z.B. wenn die Union das TMG kommentiert.

Was uns betrifft, wir halten die Augen auf und machen weiter wie bisher.